Antrag
Sobald Sie den Waffenführerschein absolviert haben, müssen Sie als nächsten Schritt den Antrag für eine Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass bei Ihrer Behörde stellen.
In Wien ist Ihrer zuständige Behörde das Hauptkommissariat Ihres Wohnbezirks, in den Bundesländern Ihre zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
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Amtlicher Lichtbildausweis (bspw. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, etc...)
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Geburtsurkunde
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Staatsbürgerschaftsnachweis (nicht erforderlich bei Vorlage eines öst. Reisepasses oder Personalausweises)
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Ein Passbild (3.5 x 4,5 EU konform - nicht älter als 6 Monate)
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Waffenführerschein (Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen)
Neu seit 01.11.2025:
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Auskunft über die Wehrpflicht mittels einer der folgenden Nachweise:
- Nachweis über die notwendige Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder
- Bestätigung, dass der Wehr bzw. Zivildienst abgeleistet wurde oder
- das Stellungsergebnis (bei Untauglichkeit)
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Nennung der psychologischen Begutachtungsstelle (Mag. Elisabeth Poisinger)