Novelle des Waffengesetzes
Mit 01. November 2025 ist der erste Teil der Novellierung des Waffengesetzes in Kraft getreten.
Betroffen davon sind vorerst nur männliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
(Frauen und nicht-österreichische Staatsbürger können unkompliziert die Online-Terminreservierung verwenden)
Neu ist, dass der Antrag zur Waffenbesitzkarte VOR der waffenpsychologischen Begutachtung zu erfolgen hat.
Darüber hinaus muss auch bereits der Waffenpsychologe, bei dem Sie das Gutachten erstellen lassen wollen, bekannt gegeben werden.
Wenn Sie die psychologische Begutachtung bei mir durchführen wollen, wären daher folgende Schritte notwendig:
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Schritt 1: Vormerkung für die waffenpsychologische Begutachtung (Formular unten)
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Schritt 2: Waffenführerschein
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Schritt 3: Antrag bei der Waffenbehörde
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Schritt 4: Waffenpsychologische Begutachtung (nach Freigabe durch die Behörde)
Nach der Vormerkung über das Formular unten, erhalten Sie ein E-Mail mit allen wichtigen Details für die nächsten Schritte!